Beförderung von Menschen mit Behinderung:

Menschen mit Behinderung, die aufgrund des Schwerbihindertengesetztes Freifahrt zu gewähren ist, werden gegen Vorzeigen des berechtigungsausweises (Grün/orange) und dem mitführen des Beiblattes mit Wertmarke unentgeldlich befördert.

Begleitpersonen werden unentgeldlich befördert, sofern auf dem amtlichen Ausweis B bzw. BL sowie der Satz: Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen aufgedruckt ist.

Handgepäck, Orthopedische Hilfsmittel, Krankenfahrstuhl sowie ein Führhund werden unentgeldlich befördert.

 

Einige Fahrzeuge haben eine neue Technik, nähmlich für Rollstuhlfahrer. An der mittleren Einstiegstür sind Einstiegsknöpfe, welche mit dem Rollstuhlsymbol makiert sind. Wenn ein Hilfsbedürftiger diesen Knopf drückt öffnet sich automatisch die Tür, sofern diese noch nicht geöffnet ist, und das Fahrzeug senkt sich automatisch ab. Außerdem fährt dann automatisch die Rollstuhlrampe aus. Sobald die Rampe verlassen wurde, erfassen das die Sensoren dort und die Rampe fährt ein. Das Fahrzeug hebt sich dann, nach Schließen der Türen durch den Fahrer, wieder an. Sollte eine Person aus Spass diesen Knopf betätigen wird die Rampe nach 30 sek. wieder eingefahren. Die Fahrzeuge mit solch einen Knopf, sind an der Front mit einem Rollstuhlfahreraufkleber versehen, sodass Sie dieses Fahrzeug schnell identifizieren können.

 

Mitnahmeregeln für Kinder bis einschließlich 5 Jahre:

Ein vollzahlender Fahrgast hat die Möglichkeit 2 Kinder bis einschl. 5 Jahre auf seinen Fahrschein unentgeldlich mitzunehmen.
Ein vollzahlender Fahrgast ist derjenige der einen der vollgenden Fahrscheine gelöst hat:

-Einzelfahrschein Erwachsen
-Mehrfahrtenkarte Erwachsen
-Tageskarte
-Tagesgruppenkarte
-Wochenkarte Erwachsen
-Monatskarte Erwachsen
-Monatskarte 12er Abo Erwachsen
-Kurzstrecke Erwachsen

 

Einzelfahrscheine:

-Kann nur beim Fahrpersonal erworben werden.

-Ist übertragbar

-Umsteigen und Rückfahrt, mit einhaltung der max. Fahrtdauer, möglich


Tarifbestimmungen für Kurzstrecke:

-Für Erwachsene oder Kinder von 6-14 Jahre
-zum unverzüglichen Fahrtantritt
-gültig von Montag-Freitag von 8:00 Uhr-22:00 Uhr
-Nicht Übertragbar
-Kein Umsteigerecht
-Ermöglicht die mitnahme von 2 Kindern bis einschließlich 5 Jahre

-6 Haltestellen (inkl. Einstiegshaltestelle + 5 weitere Haltestellen)

-Sofortiger Fartantritt

 

Tageskarte/Wochenkarte/Monatskarte Erwachsen:

Diese Fahrscheine sind nicht personengebunden und damit übertragbar.

 

Tageskarte/Wochenkarte/Monatskarte Schüler:

Diese Fahrscheine sind personengebunden und nicht übertragbar. Den dafür benötigten Ausweis erhalten Sie an den Informationen der VRW oder in Iher Schule.

 

Die Fahrscheine gelten, ausser die Gruppenkarten, für eine Person.


Fahradmitnahme:
Für Fahrräder muss ein Einzelfahrschein Erwachsen gelöst werden

Hunde / Tiere:
Für jedes zu befördene Tier muss eine Hundekarte gelöst werden. Blinden- und Behindertenhunde werden unentgeldlich befördert.

 

Nordrhein-Ticket:
Das Nordrhein-Ticket ermöglicht Ihnen in fast ganz NRW Bus und Bahn zu fahren, mit einem Ticket. Dieses  Dieses Ticket ist einen Monat gültig. Dieses Ticket ist Personengebunden und nicht übertragbar.

 

Verkehrsmeldungen:

 

Aufgrund eines brandes, der Fahrzeughalle, stehen momentan keine Strassenbahnfahrzeuge zur  Verfügung. Es wurde ein SEV mit Linienbus eingerichtet. Die Linie S5 wird dabei nur bis/ab Gew.Geb. MK Süd Erschluss Süd bedient.

 

 


Fahrplanauskunft:

 

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Tarif Aktuell:

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Service Aktuell:

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Fahrkartenverkauf:

Fahrkarten und Tickets bekommen Sie an den folgenden Infos: Im MEGA SHOP, im Hauptbahnhof und im Gew.Geb.MK Nord (VRW Verwaltung). Einzelfahrscheine können Sie auch im Bus, beim Fahrer, erwerben. Ausserdem sind Fahrkartenautomaten an den Endhaltestellen und am Hauptbahnhof aufgestellt.

 

 


Pressemitteilungen:

 

Stadtrundfahrt  ab dem 12.06.21

 

Sonderfahrplan ab dem 21.12.20